Europäische Kommission erkennt Meta-Verstoß gegen das Digitale-Dienste-Gesetz
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Die Europäische Kommission hat Meta vorläufig eines Verstoßes gegen das Digitale-Dienste-Gesetz (DSG) wegen des von ihr als süchtig machendem Design von Instagram und Facebook bezeichneten Verhaltensmusters festgestellt. Die Untersuchung richtet sich unter anderem auf Funktionen wie endloses Scrollen, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und hochpersonalisierte Empfehlungssysteme und behauptet, Meta habe Risiken für die physische und mentale Gesundheit der Nutzer, einschließlich Minderjährigen und verwundbaren Erwachsenen, nicht ausreichend bewertet. Die Kommission erklärt, Zeitmanagement-Tools und das Sicherheitszentrum würden Risiken nicht ausreichend mindern und empfiehlt standardmäßig Autplay und Endlos-Scrollen zu deaktivieren, Bildschirmzeit-Pausen hinzuzufügen und die Empfehlungsalgorithmen anzupassen. Meta kann sich nun verteidigen und sieht sich möglichen Geldstrafen von bis zu 6% des weltweiten Umsatzes gegenüber, falls der Befund bestätigt wird.
Die EU könnte Meta mit bis zu 6% des weltweiten Umsatzes bestrafen
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