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EU-Gericht bestätigt Gatekeeper-Designation von Apple unter dem Digital Markets Act

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Der EU-Generalanwaltshof hat am 8. Juli Apples rechtliche Herausforderung gegen seine 2023 erfolgte Gatekeeper-Bestimmung unter dem Digital Markets Act abgewiesen und entschieden, dass der App Store und iOS auf iPhone, iPad, Mac, Apple Watch und Apple TV eine einheitliche zentrale Plattformdienstleistung bilden. Richter wiesen außerdem Apples Anfechtung einer DMA-Interoperabilitätsregel als rechtliche Basis der Festlegung zurück. Das Gericht befand Beschwerden über iMessage als unzulässig, da es nie formell als Gatekeeper bezeichnet wurde. Die Entscheidung lässt Apples DMA-Verpflichtungen unverändert und erlaubt eine eingeschränkte Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof zu Rechtsfragen.

Apples App Store und iOS unterliegen weiterhin den DMA-Verpflichtungen der EU

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