Kalifornisches Gericht weist Nachlässigkeitsklagen gegen Gilead ab

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In einer 6-zu-1-Entscheidung ordnete der kalifornische Oberste Gerichtshof die Abweisung von Nachlässigkeitsansprüchen von schätzungsweise 24.000 Patienten an, die Gilead-Medikamente mit Tenofovir Disoproxilfumarat (TDF) verwendeten. Kläger sagten aus, Gilead habe die Entwicklung eines angeblich sichereren Alternativprodukts, Tenofovir Alafenamidfumarat (TAF), im Jahr 2004 eingestellt und die Vermarktung bis zum Ablauf des TDF-Patents verzögert, weil das Unternehmen Profit über Patientensicherheit gestellt habe. Der Gerichtshof lehnte die Schaffung einer neuen Haftung für Verletzungen durch ein nicht-defektes Medikament ab und befand, dass eine solche Pflicht die pharmazeutische Innovation belasten und gesundheitliche Folgen für die Öffentlichkeit riskieren würde. Die Entscheidung verringert die rechtliche Haftung von Herstellern und könnte künftige Klagen über eine Pflicht zur Innovation beeinflussen.

Der kalifornische Oberste Gerichtshof wies Nachlässigkeitsansprüche gegen Gilead ab.

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