Jugendstrafrechtliche Prüfung nach Berliner Pride Islamistischer Anschlag

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Jugendstrafrechtliche Prüfung nach Berliner Pride Islamistischer Anschlag
Kriminalität

Deutsche Welle

Ein junger Deutscher, geboren 2005 und libanesischer Herkunft, fuhr bei der Berliner Pride in eine Menschenmenge, tötete eine Frau und verletzte 31 Menschen; die Polizei erschoss ihn am Folgetag bei dem Versuch, ihn festzunehmen. Zuvor hatte er versucht, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, wurde im Libanon festgenommen, nach Deutschland abgeschoben und dann wegen Vorbereitung einer schweren Gewalttat verurteilt. Ein Berliner Gericht verhängte 22 Monate Jugendstrafrecht, bewilligte aber sechs Monate Vorbewährung; Polizeiüberwachung und ein Ausstiegsprogramm waren vorhanden. Der Fall offenbarte eine Versäumnis, eine GTAZ-Gefährdungsbewertung dem Gericht zukommen zu lassen, und hat eine Debatte über Jugendstrafen und mögliche gesetzliche Reformen ausgelöst.

Fehler bei Jugendstrafzumessung und Informationsweitergabe rief Reformforderungen hervor

Hintergrund

Ein im Ausland festgenommener Mann wurde abgeschoben und dann in Deutschland verurteilt. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und auf vorläufige Bewährung freigelassen. Beamte prüfen möglicherweise nun das Jugendstrafrecht und…

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